Ein Autofahrer gibt Fußgängern per Handzeichen Vorrang

Für viele Menschen ist das Auto das Hauptverkehrsmittel im Stadtverkehr und sie benutzen es häufig sogar für kürzeste Strecken. Andere sehen im Kraftfahrzeug eine Ergänzung zu den anderen Arten der Verkehrsteilnahme und nutzen es nur, wenn es um größere Transporte geht oder in Notfällen, zum Beispiel für die Beförderung kranker Mitmenschen. Einige sind auf eine motorisierte Verkehrs­teil­nahme angewiesen. Das Autofahren ist mit seinen hohen An­forderungen an die Reaktions-, Seh- und Hörfähigkeit, mit einer in der Regel über das „menschliche Maß“ hinausgehenden Geschwindigkeit die komplexeste Art der Teilnahme am Straßenverkehr. Obwohl das eigene Auto immer verfügbar und bequem ist, weiß auch jeder, dass es kein umweltfreundliches Verkehrsmittel ist. Darüber hinaus stellt es eine Gefahr für die Gesundheit und für das eigene und das Leben anderer Menschen dar. Wer bis ins hohe Alter mobil, sowie körperlich und geistig fit bleiben möchte, sollte auf jeden Fall früh damit anfangen, bei der täglichen Verkehrsmittelwahl auch die umweltfreundlicheren und gesünderen Verkehrsmittel zu berücksichtigen, das Zu-Fuß-Gehen, die Fahrradnutzung und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die folgenden 58 Tipps (teilweise mit ausführlicheren Hintergrundinformationen) berücksichtigen den Grundsatz der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ (StVO §1 (2)). Sie sollten ihn auf den Schutz der eigenen Gesundheit und des eigenen Lebens erweitern:

Auto mit offener Tür

Das Fahrzeug als Mittel zum Zweck betrachten.

Tipp 1: Es muss nicht grundsätzlich ein eigenes Auto sein.

Bei Ihrer Verkehrsmittelwahl sollten Sie möglichst frühzeitig CarSharing mit einbeziehen, wenn Sie eine automobile Nutzung zum Beispiel für Transporte, einen Familienbesuch auf dem Land oder andere Wege für notwendig halten. Wer allerdings die Dienstleistung CarSharing erst dann annehmen möchte, wenn die Nutzung des eigenen Autos zum Problem wird, hat eventuell größere Eingewöhnungsschwierigkeiten. Wenn Sie der Auffassung sind, ihre Mobilität nicht gänzlich ohne Auto bewerkstelligen zu können, sollten Sie um doppelte Kosten für Ihre Mobilität zu vermeiden, einen günstigen (Senioren-)Tarif der öffentlichen Verkehrsunternehmen mit CarSharing koppeln. Damit fahren Sie in der Regel günstiger als wenn Sie ständig ein eigenes Auto vor der Tür zu stehen haben. Auch bei häufigerer Nutzung und jährlicher Fahrleistung bis zu 12.000 Kilometern ist CarSharing im Gegensatz zu einem eigenen Auto (bis vier Jahre alt) kostengünstiger. Die 65+ Generation hat wegen der zeitlich flexibleren Nutzungsmöglichkeiten außerhalb der frequentierten Tageszeiten beste Voraussetzungen für Reservierungen und damit einer hohen Verlässlichkeit des Verkehrsmittels.[1]

Tipp 2: Eine unabhängige Beratung beim Kauf heranziehen.

Wenn es aber ein eigenes neues Auto sein soll, dann lassen Sie sich von einem Bekannten oder einem Familienmitglied zum Kaufgespräch begleiten. Das ist auch bei eigenen guten Kenntnissen über den aktuellen Automarkt und die aktuelle Technik empfehlenswert. Autohändler und auch Privatverkäufer wollen den bestmöglichen Preis für ihr Fahrzeug erzielen und überbewerten häufig den derzeitigen Wert und die benötigten Extras in der Ausstattung.

Tipp 3: Nicht auf Komfort, aber eventuell auf Luxus oder Design verzichten.

Schicke neue Autos müssen nicht immer praktisch und bequem sein, manchmal steht das Design der Alltagstauglichkeit im Weg. Anderseits können neue technische Funktionen und Geräte hilfreich sein und die Anwendbarkeit erleichtern. Entscheiden Sie nach Ihren persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen wie Ihr Fahrzeug beschaffen sein soll und versuchen Sie praktischen vor netten/ ansehnlichen Dingen den Vortritt zu lassen.

Tipp 4: Alles gut im Blick haben und sich zeigen.

Um das Umfeld gut wahrnehmen zu können und eine Rundumsicht zu gewährleisten, empfehlen sich möglichst große, klare (ungetönte) Fensterflächen und dünne Dachsäulen. Verstecken Sie sich nicht in Ihrem Fahrzeug, sondern wählen Sie ein Fahrzeug, indem Sie möglichst gut sichtbar sind. Nur so ist eine Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern möglich. Große Spiegel verbessern zusätzlich die Sicht um das Fahrzeug herum.[2]

Tipp 5: Individuelle Einstellungen für eine optimale Nutzung erwirken.

Um weitere Anpassungen an Ihre individuellen Nutzungsanforderungen vornehmen zu können, sollten sich die Lenkrad- und die Pedalposition einstellen lassen. Das Lenkrad lässt sich besonders beim Ein- und Ausparkprozess bedeutend einfacher bewegen, wenn es über Servolenkung verfügt.[3] „Achten Sie […] darauf, dass Sitz [nach Möglichkeit mit Lendenstütze] und Rückenlehne für Ihre Bedürfnisse optimal eingestellt sind. Zu nah am Lenkrad bedeutet: Zu stark angewinkelte Fußgelenke und Verkrampfung der Wadenmuskulatur. Hierdurch kann es zu Blutstauungen in den Beinvenen kommen. Wer zu nah und zu steil am Lenkrad sitzt, presst seine Bauchorgane zusammen und atmet flacher; zu stark angewinkelte Arme ermüden die Schultermuskulatur. Beim kerzengeraden Sitzen wird großer Druck auf die Bandscheiben ausgeübt. Der Oberkörper ermüdet am wenigsten, wenn die Rückenlehne leicht nach hinten geneigt ist. Die Hände sollten locker, etwa in Höhe des Herzens, das Lenkrad umfassen.[4]

Tipp 6: Sich das Ein- und Aussteigen erleichtern lassen.

Fahrzeuge mit großen, weit öffnenden Türen in der richtigen Höhe ermöglichen ein bequemes Ein- und Aussteigen. Ist die Heckklappe ausreichend groß und der Kofferraum mit niedriger Ladeschwelle, so haben Sie einen leichteren Zugang beim Be- und Entladen.[5]

Tipp 7: Wer nicht gern schaltet fährt Automatik.

Ein Automatikgetriebe ist bequem, beide Hände bleiben am Steuer, weil Kuppeln und Schalten entfallen.[6] Eine derartige Entlastung erhöht Ihre Aufmerksamkeit vorwiegend in besonders anspruchsvollen Fahrsituationen, wie zum Beispiel beim Linksabbiegen.

Tipp 8: Auf elektrische Hilfen für leichtes Bedienen achten.

Diverse elektrische Hilfen wie Fensterheber, Zentralverriegelung oder Schiebedachbetätigung erleichtern den Umgang mit dem Fahrzeug. Durch die Automatik sinkt die benötigte Zeit für die Betätigung und die Ablenkung wird minimiert.[7]

Tipp 9: Sicherheitserhöhungen durch zusätzliche Extras genau prüfen.

Die meisten sicherheitsrelevanten Anlagen, wie Airbags, Gurte oder ABS gehören heutzutage zur Standardausstattung eines Fahrzeugs. Zusätzliche Einrichtungen, wie Bremskraftverstärker, ESP usw. sollen Ihnen im Notfall helfen, Kollisionen zu vermeiden und „leisten einen wirkungsvollen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“.[8] Dennoch gibt es Unterschiede. Achten Sie deshalb auf ein gutes Abschneiden ihres Wunschfahrzeugs im europäischen NCAP-Crashtest. Informieren Sie sich im Voraus über die Wichtigkeit und Funktionsweise der angebotenen Zusatzanlagen oder lassen Sie sich beraten. Greifen Sie auch auf die Erfahrungen und Kenntnisse der Personen in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis zurück, auch ein Verzicht auf Hilfsmittel muss eine Option sein.[9]

Tipp 10: Komfortverbesserungen können auch sicherheitsrelevant sein.

Nicht alle angebotenen Extras dienen direkt der Erhöhung der Sicherheit, sondern können über das Wohlbefinden der Passagiere indirekt darauf einwirken. Es muss letztlich jeder selbst entscheiden, ob gewisse Extras, wie Klimaanlage oder Sitzheizung benötigt werden. Bewusst sollte man sich auf jeden Fall sein, dass diese Einrichtungen zum einen beim Kauf und zum anderen in Betrieb und Wartung zusätzliche Kosten verursachen.

Tipp 11: Assistenzsysteme sollen nicht alle Entscheidungen abnehmen.

Überlassen Sie nicht vollends der Technik die Entscheidungen, sondern benutzen Sie sie in Ihrem Sinne. Gehören Sie bereits zu den Nutzern von Assistenzsystemen, wie Tempomat oder Abstandsautomatik, dann wissen Sie, dass man durch diese Technik dazu neigt, bequem zu werden. Die Aufmerksamkeit droht sich zu verlagern, man lässt sich ablenken, weil die Technik die Aufgabe übernimmt und im Notfall eingreift. Der Nutzer läuft Gefahr Verantwortung abzugeben. Machen Sie sich bewusst, dass Ihnen die Technik zwar hilft, jedoch keinesfalls das Fahren und Denken abnehmen wird. Die Systeme machen immer noch Fehler für die Sie verantwortlich sind. Überlegen Sie sich im Vornherein welche Hilfen Sie während der Fahrt benötigen und wählen Sie danach das entsprechende Assistenzsystem aus. [10][11]

Tipp 12: Navigationssystemen nicht blind folgen.

Navigationssysteme können nützlich sein. Sie führen Sie an das gewünschte Ziel, informieren Sie über Geschwindigkeitsvorgaben, Staus und Baustellen auf Ihrer Route. Doch können falsche Einstellungen oder technische Fehler zu verfälschten Angaben führen. Der elektronische Routenplaner ist nur ein Hilfsmittel. Wenn die Standortübermittlung ihres Fahrzeuges nicht mit Ihrer Position übereinstimmt, kann es zu Fehlinformationen kommen. Achten Sie während der Fahrt weiterhin auf Beschilderungen, Wegweisungen und vorrangig auf die anderen Verkehrsteilnehmer. Durch falsche Navigation ist es bereits zu zahlreichen Unfällen gekommen.[12]

Tipp 13: Hilfsmittel müssen übersichtlich und selbsterklärend sein.

Egal für welches Hilfsmittel und technisches Gerät Sie sich entscheiden, achten Sie bei allen auf eine selbsterklärende Bedienung, bzw. auf eine klare Gliederung der Funktionen. Große Tasten & Displays sorgen für eine schnellere und sichere Handhabung. Eine Übersichtlichkeit und Erreichbarkeit der Armaturen verkürzt den Bedienungsaufwand und somit die Zeit, in der Sie sich nicht 100% auf den Verkehr konzentrieren können.[13]

Tipp 14: Einen Kindersitz dabei zu haben ist immer günstig.

Sollten Sie Enkelkinder oder andere Kleinkinder mit nehmen, denken Sie daran, dass Kinder bis zu dem Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 Zentimetern im Auto einen Kindersitz benötigen.[14]

Ein Autofahrer redet mit einem Radfahrer

Auf jede Fahrt vorbereiten.

Tipp 15: Eigene Beeinträchtigungen beachten.

Die normale menschliche Entwicklung oder bestimmte Krankheiten und Medikamente können dazu führen, dass die Wahrnehmung und/oder die Beweg­lichk­eit derart eingeschränkt sind, dass sich Autofahren kurzfristig oder auch über einen längeren Zeitraum nicht empfiehlt. Spüren Sie spontane Verände­rungen in Ihrer Wahrnehmung, wie „Schwindel, verzerrtes Sehen, Doppel­wahrnehmungen oder Müdigkeit“[15] verzichten Sie unbedingt auf die Autofahrt oder lassen Sie sich fahren.[16] Wenn derartige Symptome sich wiederholen, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt darüber reden, ob Sie sicherheits­halber zu Fuß gehen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollten. Denn eines ist sicher: Sie tragen als motorisierter Verkehrsteilnehmer eine sehr große Verantwortung für Ihr Leben und das Leben anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Tipp 16: Das Fahrzeug regelmäßig pflegen und warten.

Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen und vor längeren Fahrten den Zustand Ihres Fahrzeuges (Ölstand, Reifendruck, Tankfüllstand, Glühbirnen-, Reifen- und Batteriezustand, Kühl- und Scheibenwischerflüssigkeit ggf. mit Frostschutz). Viele Wartungsarbeiten lassen sich problemlos selber durchführen. Suchen Sie dennoch bei Problemen oder zur Kontrolle eine Kfz-Werkstatt auf.[17][18]

Tipp 17: Zeitlich großzügig planen und vertraute Routen bevorzugen.

Als Fahrt- oder Reisevorbereitung sollten Sie großzügig planen und dabei so gut es geht vertraute Routen wählen, bei denen Sie sich sicher fühlen. Dies gilt insbesondere bei Dämmerung oder Dunkelheit und bei ungünstigen Wetterverhältnissen. Dann können Sie sich auf die Straßenbedingungen und auch auf den Straßenzustand konzentrieren.

Tipp 18: Entspannte Fahrten außerhalb der Stau- und Stoßzeiten auswählen.

Vermeiden Sie es bei Stau- oder Stoßzeiten zu fahren. Im Berufsverkehr morgens und abends benötigen Sie für die Fahrten unnötig mehr Zeit, volle Konzentration und Aufmerksamkeit. Zu Ferienbeginn oder -ende ist die Verkehrssituation auf den Auto- und Bundesbahnen ähnlich. Diesen Stress können Sie sich ersparen.[19]

Tipp 19: Ungünstige Sichtverhältnisse möglichst vermeiden.

Versuchen Sie, wenn möglich, Fahrten bei Nacht oder in der Dämmerung zu vermeiden.[20] Schlechte Lichtverhältnisse und starke Kontraste lassen die Augen schnell ermüden und Hindernisse, Passanten oder Gefahrenquellen werden zeitlich verzögert wahrgenommen. Selbsttönende Gläser schaden nachts mehr als sie tags nutzen.[21]

Tipp 20: Bei schlechter Witterung ernsthaft die Verkehrsmittelwahl abwägen.

Allgemein gilt, dass die Autonutzung bei schlechten Witterungsbedingungen riskant ist und sich zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer richtig entscheiden, wenn sie auf die Fahrt verzichten oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Bei Schnee und Eisglätte werden zwar die starkbefahrenen Wege geräumt, dennoch ist hier besondere Vorsicht geboten. Denken Sie daran, rechtzeitig die Winterreifen einzutauschen. Dies wird üblicherweise ab 7°C Bodentemperatur durchgeführt.[22]

Tipp 21: Zeit einplanen für Schnee- und Eisbeseitigung.

Planen Sie im Winter mehr Zeit ein, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sein wollen. Entfernen Sie den losen Schnee beispielsweise mit einem Handfeger, insbesondere von allen Scheiben, Seitenspiegeln, Scheinwerfern und dem Nummernschild. Die Scheiben und Spiegel sollten komplett von Eis befreit werden. Ein Autoschwamm hilft bei durch zu viel Feuchtigkeit im Innenraum beschlagenen Scheiben und sollte immer im Fahrzeug verbleiben. Wohingegen ein Türschlossenteiser nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden sollte.

Autofahrer fährt über einen Zebrastreifen

Der Sicherheit beim Fahren oberste Priorität geben.

Tipp 22: Ablenkungen so weit wie möglich vermeiden.

Je weniger Sie abgelenkt sind, umso mehr nehmen Sie vom Verkehrsgeschehen wahr. Versuchen Sie möglichst während der Fahrt das Essen, Rauchen und im Stadtplan zu blättern auf ein Minimum zu reduzieren. Halten Sie für diese Dinge am besten am Straßenrand oder an einem freien Parkplatz an. Dort können Sie dann auch vorschriftsmäßig telefonieren. Denn „dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“ (StVO §23 Absatz 1a). Das Nutzen einer Freisprecheinrichtung bei der beide Hände am Steuer bleiben, ist jedoch gestattet. Wenn Sie nicht allein fahren, lassen Sie sich doch von Ihrem Beifahrer bei diesen Aufgaben helfen.[23]

Tipp 23: Eine defensive Fahrweise kann Leben retten.

Halten Sie genügend Abstand zum Vorderfahrzeug, das verschafft Ihnen die Zeit, um auf Veränderungen zu reagieren oder bestimmte Fahrmanöver einzuleiten. Reduzieren Sie das Tempo rechtzeitig vor allem bei Abbiegevorgängen. Dies kann Ihnen durchaus einmal den Unmut von anderen Verkehrsteilnehmern einbringen, die von Ihnen eine „flottere“ Fahrweise erwarten. Eine unangemessen hohe Geschwindigkeit ist in Deutschland die Unfallursache Nummer 1. Setzen Sie sich deshalb über Vorhaltungen hinweg und fahren Sie so, wie Sie es verantworten können.

Tipp 24: Verkehrs- und Staumeldungen im Radio anhören.

„Der Verkehrsfunk warnt vor Gefahren und hilft Staus zu meiden.“[24] Verschiedene Einstellungen im Radio erhöhen zum richtigen Zeitpunkt die Lautstärke oder unterbrechen das Abspielen von Kassette oder CD, so dass diese Meldungen besser gehört werden können.

Tipp 25: Einen Rundumblick bewahren.

Bewahren Sie während der Fahrt stets die Übersicht. Geraten Sie nicht in den Tunnelblick, in dem Sie nur ein Objekt oder eine Situation weiter entfernt vor Ihnen fixieren. Rechnen Sie jederzeit damit, dass Ihnen jemand vor das Auto rennen kann, zum Beispiel spielende Kinder, aus einer Straßenbahn oder einem Bus aussteigende Fahrgäste. Deshalb sollte man stets ein Auge auf die Verkehrsteilnehmer haben, die sich in der Nähe des Fahrbahnrandes aufhalten, insbesondere in Kreuzungsbereichen oder wenn Sie abbiegen.[25]

Tipp 26: Vor Sonnenlicht schützen.

Gegen die Helligkeit der tiefstehenden Sonne hilft eine Sonnenbrille. Sie sollte ein möglichst großes Gesichtsfeld ermöglichen und entspiegelt sein, um vor störenden Reflexen zu schützen. „Sonnenschutzbrillen sollten nach unten hin heller werden. Dann sind Sie vor Blendung geschützt und können trotzdem noch die Armaturen erkennen.“[26] Aber achten Sie darauf, dass durch eine zu dunkle Tönung Ihre Wahrnehmung nicht verringert wird.

Tipp 27: Dem Blendlicht entgegenwirken.

In der Dämmerung oder bei Dunkelheit wird durch die Helligkeit entgegenkommender Fahrzeuge Ihre Sicht enorm eingeschränkt. Das geschieht zwar nur kurzzeitig, aber das Auge muss sich erst wieder an die Dunkelheit gewöhnen. Zusätzlich können Sie durch die Reflexion der Scheinwerfer des hinteren Fahrzeuges im Rück- und Außenspiegel oder durch spiegelnde nasse Straßen geblendet werden. Generell reduzieren eine saubere Frontscheibe (von innen und außen) und sauber wischende Scheibenwischer den Blendungseffekt. Sollten Sie geblendet werden, schauen Sie nicht direkt ins Licht, sondern orientieren Sie sich am rechten Fahrbahnstreifen. Erinnern Sie das entgegenkommende Fahrzeug durch kurzes Betätigen Ihrer Lichthupe daran das Fernlicht abzublenden und denken Sie bei der Fahrt selber daran. Die meisten Innenspiegel lassen sich über eine Abblendfunktion durch Kippen umstellen, so dass Ihre Sicht nach hinten unverändert bleibt, die Blendung jedoch verschwindet. [27]

Tipp 28: Nicht die anderen Verkehrsteilnehmer blenden.

Für Sie als Fahrerin oder Fahrer ist es vorteilhaft, wenn Sie möglichst gute Scheinwerfer haben und die Straße ausleuchten. Aber denken Sie bitte auch daran, dass Sie damit Fußgänger und Radfahrer so blenden können, dass diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug nicht richtig orten und ihre eigene gewünschte Geh- und Fahrrichtung nicht mehr einhalten können. Das ist weitaus gefährlicher als wenn Sie mit einem weniger hellen Licht Ihre Geschwindigkeit reduzieren.[28] Darüber hinaus sollten Sie „auf korrekt eingestellte Scheinwerfer an Ihrem Fahrzeug, auch bei Beladung“ achten.[29]

Tipp 29: Geräuscharm erfordert besondere Aufmerksamkeit.

Beachten Sie als Kraftfahrerin oder Kraftfahrer eines geräuscharmen Fahrzeuges, dass Fußgänger und Radfahrer Sie möglicherweise nicht über das Geräusch wahrnehmen können. Sie dienen mit dieser Fahrzeugentscheidung dem Umweltschutz, müssen aber gleichzeitig auch die Verkehrssicherheit stärker beachten.[30]

Tipp 30: Beim Überholen von Radfahrern Abstand halten.

Überholen Sie nur, wenn Sie eine gute Sicht auf den zukünftigen Straßenverlauf haben und in einem Mindestabstand von 1,50 bis 2,00 Metern gegenüber Radfahrerinnen und Radfahrern und bei fehlenden Gehwegen auch gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern. Beide Verkehrsteilnehmer können im Wegeverlauf schwanken, Fußgänger sogar unerwartet ausschwenken. Bei Nichteinhaltung dieses Sicherheitsabstandes könnten Radfahrer im Falle eines Sturzes vom Fahrzeug erfasst werden.[31]

Tipp 31: An Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang.

An Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) müssen Sie nach der Straßenverkehrs-Ordnung halten, wenn Fußgänger sowie Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen ihn „erkennbar benutzen wollen“ (StVO § 26, Absatz 1). An dieser Fragestellung haben sich viele Gerichte abgearbeitet: Ein Handzeichen ist empfehlenswert aber rechtlich nicht vorgeschrieben. Wer am Bordstein mit Blick in Fahrtrichtung wartet, will offensichtlich die Fahrbahn queren. Sie sollten grundsätzlich bremsbereit fahren, denn in den letzten Jahren verunglückten zunehmend Radfahrerinnen und Radfahrer auf Fußgängerüberwegen. Diese haben fahrend keinen Vorrang, schiebend schon, benutzen den Überweg aber zumeist mangels einer Alternative mit.

Tipp 32: An Haltestellen in Seitenlage stets bremsbereit vorbei fahren.

Sie dürfen links und auch im Gegenverkehr vorsichtig vorbei fahren (StVO §20, Absatz 2), wenn die Fahrzeuge Warnblinklicht eingeschaltet haben, nur in Schrittgeschwindigkeit. In diesem Fall müssen Sie nötigenfalls warten, um die Fahrgäste über die Fahrbahn zu lassen (StVO §20, Absatz 4). Wenn Busse des Linienverkehrs oder gekennzeichnete Schulbusse bereits vor der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen Sie diese nicht überholen (StVO § 20, Absatz 3). Achten Sie unbedingt darauf, dass „bis zu je 15 Meter vor und hinter Haltestellenzeichen“ nicht geparkt werden darf (StVO § 12, Absatz 3, Nr. 4).

Tipp 33: An Haltestellen in Mittellage haben Fußgänger Vorrang.

Wenn eine Straßenbahn in Mittellage dort keine gesonderten Haltestellenanlagen aufweist, sollten Sie Ihr Fahrzeug am Ende der Straßenbahn anhalten, sobald diese in die Haltestelle eingefahren ist und so lange dort Fahrgäste ein- und aussteigen. Dies ist leider nach der Straßenverkehrs-Ordnung so nicht vorgeschrieben (StVO § 20, Absatz 2), wird in der Praxis aber so gehandhabt.

Tipp 34: Auf Fußverkehrsflächen Vorrangregelungen beachten.

In Fußgängerzonen ist das Autofahren nur zulässig, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Aber auch dann darf nur Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) gefahren werden (StVO §41, Zeichen 242+243). Fußgänger dürfen nicht behindert werden. Nötigenfalls müssen Sie halten. Die gleiche Regelung gilt in Verkehrsberuhigten Bereichen (mitunter auch als „Spielstraßen“ bezeichnet), nur ist das Autofahren hier auch ohne Zusatzzeichen grundsätzlich erlaubt (StVO § 42, Zeichen 325+326).

Tipp 35: Bei Gehwegüberfahrten beide Richtungen beachten.

Obwohl die baulichen Gegebenheiten mitunter durch breite Ausweitungen oder deutlich abgesetzte Pflaster Vorfahrt suggerieren haben alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf Gehwegen absoluten Vorrang, wenn Sie diesen auf einer Grundstücksein- oder –ausfahrt queren. Beachten Sie, dass hier radfahrende Kinder von links und auch von rechts kommen können.

Tipp 36: Fußgänger und Radler sind auch im Winter unterwegs.

Radfahrerinnen und Radfahrer müssen im Winter eventuell wegen unbenutzbarer Radverkehrsanlagen auf die Fahrbahnen ausweichen und das ist auch ihr Recht. Fußgängerinnen und Fußgänger können wegen Schneeanhäufungen gerade im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und an Haltestellen Probleme mit der direkten Fahrbahnquerung haben. Nehmen Sie hier besondere Rücksicht, die von Ihnen laut Straßenverkehrs-Ordnung erwartet wird (§1(2) nicht behindern, bzw. §3(2a) Rücksicht gegenüber Hilfsbedürftigen).

Tipp 37: Nicht zu lange Zeitabschnitte am Stück Auto fahren.

Autofahren erfordert Konzentration, obwohl das häufig durch das Routine-Gefühl verdeckt wird. Bei längeren Fahrten bietet es sich an, nach zwei Stunden eine Pause einzulegen um sich die Beine zu vertreten, etwas zu essen und zu trinken.[32][33] „Dehnübungen verhindern Muskelverkrampfungen, Bewegung fördert die Hirndurchblutung. Die beliebte Tasse Kaffee bringt den Kreislauf zwar kurzfristig in Schwung, doch mit Koffein können Sie die Leistungsfähigkeit nicht steigern. Besser ist Bewegung an der frischen Luft.“[34]

Tipp 38: Sich zum Einparken die notwendige Zeit nehmen.

Wenn Sie am Straßenrand parken wollen, wählen Sie eine großzügige Parklücke, nehmen Sie sich genügend Zeit für diesen Vorgang und lassen Sie sich nicht von den hinter Ihnen wartenden Fahrzeugen irritieren. Für einen möglichen entstehenden Schaden sind Sie alleine verantwortlich und dieser lässt sich durch Ruhe und Konzentration vermeiden.

Tipp 39: Aussteigen stets erst nach dem Blick über die Schulter.

Beim Aussteigen aus dem an der Bordsteinkante stehenden Fahrzeug müssen Sie sich vergewissern, dass sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Sich plötzlich öffnende Türen sind insbesondere für alle Radfahrerinnen und Radfahrer eine bisweilen tödliche Gefahrenquelle. Dieses Problem führt deshalb bei vielen Radfahrerinnen und Radfahren zum Verzicht des Fahrens auf Fahrbahnen mit seitlichen Parkstreifen. Achten Sie darauf, dass auch Ihre Mitfahrerinnen und Mitfahrer beim Aussteigen den Verkehr beobachten und auf der Gehwegseite keine Fußgänger gefährden.

Tipp 40: Das Parken auf Gehwegen ist ohne Beschilderung nicht gestattet.

Die Gehwegbenutzungspflicht baute einst auf dem Recht auf, dass außer Kinderwagen und Rollstühlen keine Fahrzeuge Gehwege benutzen dürfen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber aufgeweicht, in dem das Fahren immer weiterer Fahrzeuge und das Abstellen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen zugelassen wurden. Leittragende sind insbesondere Kinder und mobilitätseingeschränkte Menschen, aber auch alle anderen Fußgänger. Wirken Sie ganz bewusst dem Trend entgegen, wegen fehlender Überwachung und Sanktionen, Ihr Fahrzeug auf eindeutigen Fußverkehrsflächen abzustellen (vgl. Freihaltung der Gehwege).

Tipp 41: Querungsanlagen müssen frei gehalten werden.

Die Regelung, dass Fußgänger die Fahrbahn möglichst an Kreuzungen und Einmündungen queren sollen, beinhaltet auch die Bestimmungen, dass Fahrzeuge an „engen und unübersichtlichen Straßenstellen“ und „auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor“ nicht halten und an Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter „von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“ entfernt sowie vor Grundstücksein- und Ausfahrten nicht parken dürfen (StVO §12). Dies gilt auch, wenn Sie „nur mal schnell“ eine Besorgung zu machen haben. Selbst wenn Sie weniger als 3 Minuten halten, können damit Menschen gefährdet werden, die wegen der unübersichtlichen Lage und der fehlenden Sichtverhältnisse von einer anderen Autofahrerin oder einem anderen Autofahrer angefahren werden. Unter diesen Unachtsamkeiten oder auch rücksichtlosem Verhalten leiden insbesondere Kinder und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Tipp 42: Einen möglichst freistehenden Parkplatz wählen.

Bei der Parkplatzsuche haben Sie die Möglichkeit mit einem Schwer-behindertenausweis in der ersten Reihe zu parken. Auch bei Frauen- oder Familienparkplätzen sind die Wege zum Eingang möglichst kurz gehalten. Wenn Sie jedoch keine Probleme damit haben, ein paar Meter zu Fuß zu gehen, dann entscheiden Sie sich lieber für einen Abstellplatz weiter hinten. Das Einparken fällt dort leichter, weil dort meist viel mehr Platz zur Verfügung steht. Das kommt Ihnen beim Einparken und auch zum Beispiel nach dem Einkaufen beim Einladen und Rangieren mit dem Einkaufswagen zu Gute.

Tipp 43: Park&Ride Anlagen nutzen.

In unbekannten Innenstädten und selbst in der eigenen Stadt in selten besuchten Gegenden verliert man leicht die Orientierung. Nutzen Sie Park&Ride Anlagen am nächstgelegenen Bahnhof und steigen Sie auf Bus oder Bahn um. Das ist eine attraktive Alternative zu der lästigen und teuren Parkplatzsuche in überfüllten Innenstädten, die außerdem noch Zeit spart.[35] Fahren Sie an eine Haltestelle heran, von der aus Sie günstige und ohne zahlreiche Umsteigevorgänge an Ihr Ziel und wieder zurück gelangen (siehe auch Tipps für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel).

Tipp 44: Im Falle eines Unfalls Ruhe bewahren und Hilfe leisten.

„Bei einem Verkehrsunfall ist unabhängig vom Sach- oder Personenschaden unverzüglich für die Absicherung der Unfallstelle zu sorgen: Das Warnblinklicht ist einzuschalten und ein Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung vom Unfallort aufzustellen. Eventuell müssen Verletzte aus der Gefahrenzone gebracht werden.“[36] Bewahren Sie Ruhe. Wenn Sie nur leicht oder gar nicht verletzt sind, kümmern Sie sich um die Erstversorgung der anderen Unfallbeteiligten. Sollte bei kleineren Zusammenstößen mit geringem Schaden keiner verletzt worden sein, ist es möglich, dass sich beide Parteien privat ohne eine Informationsweitergabe an die Versicherungen einigen. Bei größeren Blechschäden ist es auf jeden Fall ratsam die Polizei zu informieren. Ist der Autobesitzer nicht in der Nähe, weil Sie ein parkendes Auto gestreift haben, dann hinterlassen Sie eine Notiz mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und Telefonnummer. Machen Sie nach Möglichkeit Fotos vom entstandenen Schaden und bitten Sie Unfallbeobachter um eine eventuelle spätere Zeugenaussage. Entfernen Sie sich ohne Angaben zur eigenen Person zu machen, begehen Sie Fahrerflucht und machen sich strafbar.

Auto biegt hinter einer Fußgängerin mit Rollator ab

Auf das Abbiegen höchste Konzentration verwenden.

Tipp 45: Den Vorrang gegenüber Fußgängern und Radfahrern beim einbiegen beachten.

Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer haben an Kreuzungen und Einmündungen ohne Ampel (Lichtsignalanlage) oder Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) stets Vorrang, wenn Sie auf Ihren Überweg einbiegen möchten (siehe Skizze rechts unten). Dies gilt unabhängig davon, ob Sie im Verlauf einer Vorfahrtsstraße fahren sowie auch bei einer abknickenden Vorfahrt (StVO § 42, Absatz 2). Für Radfahrerinnen und Radfahren gilt der Vorrang unabhängig davon, ob sie rechts von Ihnen „auf oder neben der Fahrbahn [auf einen Radweg] in der gleichen Richtung fahren.“ Sie müssen in allen Fällen direkt nach dem Einbiegen „besondere Rücksicht nehmen [und] wenn nötig, […] warten.“ (StVO § 9, Absatz 3).

 

Tipp 46: An Kreisverkehren gilt die gleiche Vorrangregelung.

Auch in den Städten werden immer häufiger sogenannte kleine Kreisverkehre gebaut und diese sind noch nicht alle mit Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen) ausgestattet. Hier gilt ebenfalls: Wenn Sie aus dem Kreisverkehr in die Straße einbiegen wollen, haben querende Fußgänger und Radfahrer Vorrang. Wenn Sie dagegen in den Kreisverkehr einbiegen wollen, müssen Ihnen die Fußgänger und Radfahrer Vorrang gewähren. Vorsicht ist geboten: Dies ist eine für alle Verkehrsteilnehmer schwer verständliche Regelung und deshalb ist es empfehlenswert, das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer zu beobachten. Nehmen Sie Blickkontakt mit den Fußgängern und Radfahrern auf und gegeben sie eventuell per Handzeichen den Vorrang. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr haben Sie gegenüber den anderen Kraftfahrzeugen keinen Vorrang und deshalb sollten Sie nicht wartend auf dem Überweg stehen bleiben.

Tipp 47: Linksabbiegen ist für alle ein schwieriger Vorgang.

Sie müssen sich häufig erst einordnen, im Gegenverkehr eine genügend lange Lücke finden, haben anschließend den Vorrang der querenden Fußgänger zu achten und dabei den Drang, die Kreuzung möglichst schnell zu verlassen, um den anderen Fahrzeugen nicht im Weg zu stehen. Und gerade beim Verlassen geschehen immer wieder schwerste Unfälle. Dort müssen Sie, unabhängig davon, ob es hier eine Ampel (Lichtsignalanlage), einen Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) oder eine freie Querung gibt, grundsätzlich allen querenden Fußgängern den Vortritt gewähren.

Tipp 48: Die Fahrbahn muss von Fußgängern bei ROT geräumt werden.

Für Fußgänger gibt es in Deutschland (mit Ausnahme in Düsseldorf) kein GELB, so dass Sie, wenn Sie bei GRÜN die Fahrbahn betreten, bei ROT bis zur anderen Straßenseite weitergehen müssen (StVO § 37, Absatz 2, Nr. 5.). Warten Sie deshalb bis die Fahrbahn vollständig geräumt ist und versuchen Sie nicht, durch Fußgängergruppen „durchzusetzen“ und Sie damit zu gefährden. Niemand würde auf die Idee kommen, Sie wegen des Räumvorganges bei GELB zu kritisieren; unterlassen Sie auch das Anhupen von Fußgängern in ihrer Räumzeit bei ROT.

Tipp 49: Trotz Grünpfeil haben Fußgänger bei GRÜN Vorrang.

Ein Kuriosum der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung, war die Einführung des Grünpfeils (Blechschild: Grüner Pfeil auf schwarzem Grund), welchen die Fußgängerinnen oder Fußgänger und auch die Radfahrerinnen und Radfahrer kaum wahrnehmen können, der es Ihnen als Kraftfahrerin oder Kraftfahrer aber ermöglicht, auch bei ROT die Fußgänger-Furt zu überfahren und rechts abzubiegen. Einen Konflikt darf es (eigentlich) dennoch nicht geben, da „eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen“ sein muss (StVO § 37, Absatz 2, Nr. 1.). Sie müssen also den querenden Fußgängern und Radfahrern Vorrang gewähren und sind keineswegs dazu verpflichtet bei rotem Signal abzubiegen, auch wenn hinter Ihnen andere Kraftfahrerinnen oder Kraftfahrer hupen. Das wäre Nötigung.[37]

Ein Autofahrer greift zu einem Medikament

Die eigene Verkehrstüchtigkeit prüfen und erhalten.

Tipp 50: In selbstgewählten Zeitabständen sich sachkundig machen.

Da sich Verkehrsregeln auch mal ändern können und die neue Technik im Fahrzeug (ABS, ESP, etc.) einen Einfluss auf die Fahrweise haben kann, würde sich (besonders bei längerer Fahrpause von mehreren Jahren) ein Fahrfitness­check oder Fahrsicherheitstraining anbieten. Dort lernt man seine Fähigkeiten neu einzuschätzen und erkennt seine Stärken und Schwächen im allgemeinen Fahrverhalten und in Grenzsituationen.

Tipp 51: Die Pflicht zur Selbstprüfung ernst nehmen.

Sie tragen als Lenker eines motorisierten Fahrzeuges große Verantwortung für die eigene Gesundheit, aber auch für die der Mitfahrerinnen und -fahrer. Sie können mit einer kleinen Unachtsamkeit die Gesundheit und das Leben anderer Menschen gefährden, großes Leid hervorrufen und eine eigene Betroffenheit, die auch Ihr Leben sehr grundsätzlich verändern kann. Deshalb hat „Der Bundesgerichtshof [… bereits] in einem Urteil vom 20.10.1987 die Pflicht jedes Kraftfahrers, besonders aber des älteren Kraftfahrers, zur kritischen Selbstprüfung seiner Fahreignung und Fahrtauglichkeit vor jeder Fahrt herausgearbeitet.“[38] Die in den Medien häufig sehr emotional diskutierte Abgabe des Führerscheines ab einem bestimmten Lebensalter geht völlig an dieser Grundsatzaussage vorbei. Es ist völlig belanglos, ob Kraftfahrer per Gesetz oder freiwillig ihren Führerschein abgeben sollten. Wichtig ist, dass vor der Verkehrsteilnahme generationsübergreifend eine Selbstprüfung der Fahreignung stattzufinden hat. „Gerade im Zusammenhang mit Autofahren ist es [nicht nur] im Alter wichtig, die eigenen Grenzen zu erkennen und eine realistische Selbstwahrnehmung der eigenen Fertigkeiten zu haben.“[39]

Tipp 52: Jahrelanges unfallfreies Fahren ist keine Garantie gegen Unfälle.

Obwohl eine lange Fahrpraxis hilft, die Fahrroutine abzusichern, geschehen Unfälle unerwartet und plötzlich. Auch Autofahrerinnen und Autofahrer unterliegen ständigen Veränderungen ihrer Aufmerksamkeit und Beweglichkeit. Dabei „werden die Leistungen der Sinneswahrnehmung überschätzt und chronische Verläufe von Verschlechterungen unterschätzt.“[40]

Tipp 53: Eigene Beeinträchtigungen beachten.

Die normale menschliche Entwicklung oder bestimmte Krankheiten und Medikamente können dazu führen, dass die Wahrnehmung und/oder die Beweglichkeit derart eingeschränkt sind, dass sich Autofahren kurzfristig oder auch über einen längeren Zeitraum nicht empfiehlt. „Hände, Arme und Schulterbereich werden beim Lenken und Schalten belastet. In Situationen, die ein schnelles Handeln erfordern, machen sich Bewegungsbeeinträchtigungen in diesem Bereich nachteilig bemerkbar. Füße, Beine und Hüftgelenk sind wichtig für die Bedienung der Pedale. Bei schnell erforderlich werdenden Reaktionen“ können Sie bei Beeinträchtigungen sehr schnell in ernsthafte Bedrängnis kommen.[41]

Tipp 54: Auch die gesundheitliche Tagesform beachten.

„Bei akuten Erkrankungen wie einer Grippe sollte das Auto immer stehen bleiben. Leiden Sie an einer chronischen Krankheit oder müssen Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, so sollten Sie das Thema Fahreignung unbedingt mit Ihrem Arzt besprechen. Eine ganze Reihe von Erkrankungen oder aber deren Medikation hat erhebliche Einflüsse auf die Fahreignung. Dazu zählen beispielsweise Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Rheumatismus oder Parkinson.“[42]

Tipp 55: Das Sichtfeld durch Beweglichkeit erhöhen.

Selbst sehen können ist so wichtig wie das Gesehenwerden. Ihr Blickfeld wird mit zunehmendem Alter wieder enger und viele Menschen haben eine eingeschränkte Beweglichkeit der Wirbelsäule und im Nackenbereich. Dadurch „wird ein rascher Blick in den Rück- oder Außenspiegel, […] ein Blick über die Schulter oder nach links /rechts erschwert. Ein solcher Blick ist aber häufig erforderlich, um sich eine Übersicht über die aktuelle Verkehrssituation zu verschaffen, z. B. beim Rückwärtsfahren, beim Einparken, beim Spurwechsel, beim Einfahren auf die Autobahn, beim Überholen usw..[43] Sie sollten trainieren, ihren Hals oder Oberkörper so zu bewegen, dass Sie die im Straßenverkehr notwendigen Sichtkontakte besser wahrnehmen können. Gymnastik, die diese Beweglichkeit unterstützt, ist empfehlenswert und gehört auch allerorts zu den Angeboten im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit, der Gesundheits-Vorsorge oder -Nachbehandlung.

Tipp 56: Die Ohren offen halten.

Sie nehmen als Autofahrerin oder Autofahrer einen Teil des Verkehrsgeschehens akustisch wahr und reagieren auf diese Signale. Lassen Sie sich von einem Arzt beraten, wenn Sie Beeinträchtigungen Ihres Gehörs feststellen. „Vermeiden Sie zusätzliche Geräuschquellen, z.B. [sollten Sie das] Autoradio nur einschalten, wenn Verkehrshinweise unverzichtbar sind. Blicken Sie häufiger in den Rückspiegel, um den Überblick über das aktuelle Verkehrsgeschehen nicht zu verlieren. Schalten Sie bereits im unteren Drehzahlbereich in den nächsten Gang. So bleibt der Motor leise und spart auch noch Benzin.“[44]

Tipp 57: Auch ohne Auto unterwegs sein können.

„Da […] Autofahren in der Regel irgendwann in der Lebensspanne aufhört, bedarf die Planung der Mobilität eine Strategie, auch ohne Auto leben zu können.“[45] Dieser Satz klingt für einige Menschen sicher unvorstellbar, ist aber eine Lebenswahrheit. Die Folgerung daraus ist gar nicht mehr so dramatisch: Versuchen Sie, möglichst frühzeitig in Ihrem Leben eine Verkehrsmittelwahl zu treffen, die auch möglichst viele Wege ohne Auto einschließt.

Tipp 58: Der persönliche Verkehrssicherheitsbeitrag: Fit bleiben!

Sich körperlich und geistig fit zu halten, ist ein ganz wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Verkehrs- und auch der sozialen Sicherheit, sowie ein Schutz gegen Eigenunfälle. Bewegung als eine Lebensaufgabe ist dazu der passende Schlüssel.

 

 


Ganz sicher gibt es Aspekte, die in dieser Zusammenstellung fehlen. Wenn Sie weitere Hinweise geben möchten oder mit Formulierungen nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

In der Rubrik Sicherheit wird das Verkehrsunfall-Risiko für Senioren beschrieben. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist in einem hohen Maße von der örtlichen Infrastruktur der Verkehrsflächen und Aufenthaltsräume abhängig. Sie kann durch die Verkehrsmittelwahl und das Verkehrsverhalten beeinflusst werden und ist zudem abhängig von der Wahrnehmungsfähigkeit und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer.

Unter dem Begriff Botschaften finden Sie Hinweise für Multiplikatoren in der Verkehrssicherheitsarbeit und im Literatur-Register eine Zusammenstellung ausgesuchter Veröffentlichungen zum Themenkomplex.

 


Quellenangaben und Anmerkungen

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