Fließtext-Absatz: Für viele Menschen ist das Gehen die hauptsächlichste Art der Verkehrsbeteiligung im Alltag und insbesondere im Freizeitverkehr. Für andere bietet es eine umweltfreundliche und kostengünstige Ergänzung zu den anderen Arten der Verkehrsteilnahme. Im Wohnumfeld sind häufig die gewünschten Ziele problemlos erreichbar und für längere Wege können öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden oder auch das Fahrrad. Zu Fuß Gehen ist die natürlichste und damit auch gesündeste Fortbewegungsart des Menschen, die nicht nur von der älteren Generation im Stadtverkehr zunehmend genutzt wird. Wer mobil und gesund bis ins hohe Alter bleiben möchte, sollte bei der täglichen Verkehrsmittelwahl stets im Auge behalten, ob das Ziel nicht auch zu Fuß erreichbar ist.
- Die angemessene Ausrüstung.
- Eine selbstbewusste Verkehrsteilnahme einüben.
- Sicher auf allen Fußverkehrswegen.
- Besondere Aufmerksamkeit beim Queren von Fahrbahnen.
- Die eigene Verkehrstüchtigkeit erhalten.
- Geh-Hilfen annehmen.
- Die angemessene Ausrüstung.
- Eine selbstbewusste Verkehrsteilnahme einüben.
- Sicher auf allen Fußverkehrswegen.
- Besondere Aufmerksamkeit beim Queren von Fahrbahnen.
- Für viele Menschen ist das Gehen die hauptsächlichste Art der Verkehrsbeteiligung im Alltag und insbesondere im Freizeitverkehr. Für andere bietet es eine umweltfreundliche und kostengünstige Ergänzung zu den anderen Arten der Verkehrsteilnahme. Im Wohnumfeld sind häufig die gewünschten Ziele problemlos erreichbar und für längere Wege können
- Für viele Menschen ist das Gehen die hauptsächlichste Art der Verkehrsbeteiligung im Alltag und insbesondere im Freizeitverkehr. Für andere bietet es eine umweltfreundliche und kostengünstige Ergänzung zu den anderen Arten der Verkehrsteilnahme. Im Wohnumfeld sind häufig die gewünschten Ziele problemlos erreichbar und für längere Wege können
Deshalb folgen 58 Tipps (teilweise mit ausführlicheren Hintergrundinformationen) für die sichere und komfortable Verkehrsteilnahme als Fußgängerin oder Fußgänger sowie zur Aufrechterhaltung der Freude am Gehen:
- Die angemessene Ausrüstung.
- Eine selbstbewusste Verkehrsteilnahme einüben.
- Sicher auf allen Fußverkehrswegen.
- Besondere Aufmerksamkeit beim Queren von Fahrbahnen.
- Für viele Menschen ist das Gehen die hauptsächlichste Art der Verkehrsbeteiligung im Alltag und insbesondere im Freizeitverkehr. Für andere bietet es eine umweltfreundliche und kostengünstige Ergänzung zu den anderen Arten der Verkehrsteilnahme. Im Wohnumfeld sind häufig die gewünschten Ziele problemlos erreichbar und für längere Wege können
- Für viele Menschen ist das Gehen die hauptsächlichste Art der Verkehrsbeteiligung im Alltag und insbesondere im Freizeitverkehr. Für andere bietet es eine umweltfreundliche und kostengünstige Ergänzung zu den anderen Arten der Verkehrsteilnahme. Im Wohnumfeld sind häufig die gewünschten Ziele problemlos erreichbar und für längere Wege können
Fließtext-Absatz: Die Reihenfolge ist keine Prioritätensetzung. Unfälle können sehr verschiedene Einzel-Ursachen oder Ursachen-Kombinationen haben und deshalb gibt es auch zahlreiche Hinweise, die Sie vielleicht erst einmal gar nicht mit der Verkehrssicherheit und Unfallvorbeugung in Zusammenhang gebracht hätten.
H2: Die angemessene Ausrüstung.(h4 entfällt!!!)
H3: Tipp 1: Kleidung nach dem Wetter auswählen.
Fließtext-Absatz: Der Spruch „Schlechtes Wetter gibt es nicht, nur die falsche Kleidung“ trifft insbesondere auf Fußgänger zu: Kleiden Sie sich entsprechend Ihrer Hitze-, Kälte- und Feuchtigkeitsempfindlichkeit.
Beachten Sie dabei, dass wie bei allen Außenaktivitäten auch beim Zu-Fuß-Gehen das „Zwiebelprinzip“ günstig ist: Mehrere dünnere Kleidungsstücke sind besser als wenige dickere.
Wenn Sie während der Verkehrsteilnahme nicht mehr über Ihre Kleidung nachdenken, haben Sie sich richtig entschieden.
H3: Tipp 2: Eher hell als dunkel kleiden.
Fließtext-Absatz: Manche Menschen bevorzugen es, sich bis ins hohe Alter hinein farbenfroh und zumeist hell zu kleiden; andere bevorzugen dunklere Töne oder gar schwarz. Das modemachende Gewerbe produziert für alle Menschen, die sich nicht mehr zur Jugend zählen können, eher bedeckte Farben. Tragen Sie diese, sollten Sie beachten, dass sie in bestimmten Straßen- und Witterungssituationen nicht so gut wahrnehmbar sind als mit hellerer Kleidung. Seien Sie deshalb an Übergängen besonders aufmerksam, geben Sie eventuell Handzeichen. Aber lassen Sie sich kein schlechtes Gewissen einreden, die Kleidungsauswahl ist alleine Ihre Entscheidung.
H3: Tipp 3: Fußgänger müssen sich nicht beleuchten.
Fließtext-Absatz: Sie müssen sich weder hell kleiden, noch mit Leuchtstreifen oder anderen reflektierenden Materialien ausstatten. Unsere Städte sind beleuchtet und alle Fahrzeuge müssen mit einer Beleuchtung ausgestattet sein, mit der sie bei jeder Witterung und allen Lichtverhältnissen Fußgänger mit einer der Situation angemessenen Fahrweise erkennen und reagieren können. Für den Fall, dass es Ihr Sicherheitsgefühl erhöht, gibt es verschiedene reflektierende Utensilien wie zum Beispiel als Button für Kleidungsstücke, an Taschen, Schirmen und Stöcken.
Tipp 4: Gute Schuhe sind wichtig.
Tagen Sie möglichst immer standsichere, profilierte und mindestens knöchelhohe Schuhe, um sicher auf den Beinen zu sein und möglichst nicht auszurutschen. Viele Alleinunfälle geschehen durch das sogenannte „Vertreten“, indem Sie an einer Kante abrutschen oder lediglich eine Stufe nicht gesehen haben und sich der Körper nicht auf diese eingestellt hat. Davor kann auch ein guter Schuh nicht 100%ig schützen, doch kann er „abfedern“ und die Auswirkungen mindern.
Tipp 5: Geh- und Standsicherheit insbesondere im Herbst und im Winter beachten.
Warmes und sicheres Schuhwerk ist angesagt. Gerade im Herbst kann man auf feuchtem Laub schnell ausrutschen. Insbesondere bei Temperaturen knapp unter dem Gefrierpunkt oder bei einer dünnen Schneedecke kann ein zusätzlicher Gleitschutz helfen. Dringend empfohlen werden Fersen-Spikes (ca. 30,- Euro im Handel); alle Ganz-Schuh-Spikes haben dagegen bisher bei Tests schlecht abgeschnitten. Da leider zahleiche Modelle das Rutschrisiko im Praxistest erhöht haben oder im Alltagsgebrauch insbesondere für ältere Menschen unhandlich waren, empfiehlt es sich, einen aktuellen Test anzusehen. Die Beratung in Schuhgeschäften ist leider bisher häufig nicht fachgerecht. Geschäfte mit Bedarfsartikeln zum Wandern (Outdoor) können Ihnen bei der Auswahl eventuell besser helfen.
Tipp 6: Regenschutz sollte Sie nicht behindern.
Abgesehen davon, dass Sie Ihren Regenschirm unterwegs vergessen können, bietet ein Schirm zwar einen guten Gesichtsschutz, kann aber auch die Sicht verdecken oder bei starkem Wind sehr unhandlich werden. Möglicherweise sind Sie mit einem Regenmantel mit Kapuze oder einem Anorak und einer Regenhose beweglicher und sicherer. Für einen leichten Regen reicht es, ein auseinanderfaltbares Regencape dabei zu haben.
Tipp 7: Die Augen sollten gegenüber Blendungen geschützt werden.
Eine Sonnenbrille ist auch für das Zu-Fuß-Gehen insbesondere in Tageszeiten mit tief liegender Sonne sinnvoll. Sie sollte ein möglichst großes Gesichtsfeld ermöglichen und entspiegelt sein, um vor störenden Reflexen zu schützen. Aber achten Sie darauf, dass durch eine zu dunkle Tönung Ihre Wahrnehmung nicht verringert wird.
Tipp 8: Gepäck darf nicht die Aufmerksamkeit verringern.
Schwere Umhängetaschen können Sie beim Gehen behindern und beim Queren der Straße sogar gefährden, insbesondere dann, wenn sie leicht von der Schulter rutschen. Tragen Sie besser einen leichten Rucksack (City-Bag) und wenn der vom Volumen her nicht ausreicht, ziehen Sie einen Gepäck-Rollwagen hinter sich her - volkstümlich als „Hackenporsche“ oder „Rentnerkarre“ bezeichnet. Diese und auch Koffer auf Rädern sollten Sie vor dem Kauf genau auf ihre Laufstabilität hin überprüfen. Hier gibt es große Qualitätsunterschiede und leider auch untaugliche Produkte.
Eine selbstbewusste Verkehrsteilnahme einüben.
Tipp 9: Gesten sind wichtig im Straßenverkehr.
Sie haben als Fußgängerin oder Fußgänger Vorteile in der Kommunikation gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern: Ihre Stimme ist nicht wie im Auto durch Blech und Glas abgeschirmt und Sie haben im Gegensatz zu den Radfahrern häufig die Hände oder zumindest eine Hand frei. Nutzen Sie Ihre Hände und Arme in angenehmen und auch in unangenehmeren Situationen für kommunikative Gesten. Wenn sich eine Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Fahrerin oder ein -Fahrer eindeutig falsch verhält und Sie gefährden könnte, schreien Sie durchaus auch einmal laut - wenn Ihnen das möglich ist. Sie müssen ja den Straßenlärm übertönen, den andere verursachen.
Tipp 10: Nur bedacht anderen den Vorrang gewähren.
Es ist durchaus eine sympathische Geste, einem fahrenden Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, dass er zuerst fahren kann; doch sollte dies nicht zu einer Dauerhandlung werden. Wenn Sie zum Beispiel an einem Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) Fahrzeuge vorbeiwinken, dann irritieren Sie die Fahrzeuglenker eher, weil nicht mehr erkennbar ist, ob Sie nun die Fahrbahn queren wollen oder nicht. Sie aber haben hier Vorrang, wie auch beim Queren an einer Kreuzung gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen. Wenn Sie Ihre Rechte im Normalfall ohne eine Gefährdungssituation nicht wahrnehmen, vermindern Sie möglicherweise längerfristig die Anhaltebereitschaft und steigern damit das Unfallrisiko aller Fußgänger.
Tipp 11: Anerkennungs-Gesten sind immer gut.
Beim Queren der Fahrbahn mit Vorrang für Fußgänger haben Sie keinen Grund, sich bei den haltenden Verkehrsteilnehmern zu bedanken, aber ein freundliches Zunicken oder eine kurze „rollende“ Handbewegung wirken sich positiv auf den allgemeinen Umgang miteinander aus. Das führt möglicherweise dazu, dass die Autofahrerinnen oder Autofahrer Sie beim nächsten Mal auch ohne Fußgängerrecht die Fahrbahn queren lassen.
Tipp 12: Die „Ich will gehen“-Geste üben und einsetzen.
Üben Sie das Zeigen der zumeist linken flachen Hand bei gleichzeitiger Andeutung der Gehbereitschaft möglichst frühzeitig, denn mit einem zunehmenden Alter werden die Menschen in der Regel zurückhaltender oder gar ängstlicher.
Tipp 13: Sich nötigenfalls bemerkbar machen.
Die Zurückhaltung von Fußgängern bei Konflikten und Beinahe-Unfällen ist eine der Ursachen dafür, dass regelwidriges, unbedachtes oder gar rücksichtsloses Verhalten eher zunimmt. Sich nach einem unachtsamen oder gar vorsätzlich rücksichtslosen Verhalten gegenüber weiterfahrenden Autos bemerkbar zu machen, ist leider nur durch eine schlenkernde Armbewegung umsetzbar.
Tipp 14: Rücksicht nehmen und aufmerksam sein.
Sie gehören als Fußgängerin oder Fußgänger zur Personengruppe, die in starkem Maße von der Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer abhängig ist. Verhalten Sie sich deshalb fair und aufmerksam, aber versuchen Sie auch, Ihre Rechte wahrzunehmen. Denken Sie die möglichen Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer mit und wenn sich eine Fahrerin oder ein Fahrer eindeutig falsch verhält und Sie gefährden könnte, versuchen Sie in erster Linie selbst, aus dieser Situation gesund herauszukommen. Auf gar keinen Fall dürfen Sie Ihren Körper bei der Durchsetzung Ihres Rechtes einsetzen.
Sicher auf allen Fußverkehrswegen.
Tipp 15: Gehwege müssen benutzt werden.
Fußgänger müssen laut Straßenverkehrs-Ordnung vorhandene Gehwege benutzen, das ist unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge dort auf der Straße fahren und leider auch davon, wie breit die angebotenen Gehwege sind (StVO §25, Absatz 1). Ist die Gehwegbreite nicht ausreichend für Sie als Fußgänger, Ihr/e Begleite/in, mit einem Rollator oder in einem Rollstuhl, bleibt Ihnen nur, Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und dort oder durch andere Aktivitäten (zum Beispiel Leserbriefe in Zeitungen) eine Veränderung einzufordern.
Tipp 16: Für das Recht der sicheren Gehwegnutzung eintreten.
Die Gehwegbenutzungspflicht baute einst auf dem Recht auf, dass außer Kinderwagen und Rollstühlen keine Fahrzeuge Gehwege benutzen dürfen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber aufgeweicht, das Fahren immer weiterer Fahrzeuge zugelassen und das Abstellen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen sanktioniert. Damit verbunden benutzen unachtsame Bürger an vielen Stellen der Stadt die Gehwege zum Abstellen von Fahrzeugen und auch zum Befahren, auch wenn dies nicht zugelassen ist. Die Ordnungskräfte sind überfordert oder greifen wegen anderer Prioritätensetzung nicht ein. Die illegalen Gehwegnutzungen lassen sich nur verringern, wenn Sie sich mit uns generationsübergreifend für die Freihaltung der Gehwege für den Fußverkehr einsetzen.
Tipp 17: Fußgänger dürfen sich auch nicht gegenseitig behindern.
Durch Nordic-walking wird zusätzlich beim Gehen die Muskulatur des Oberkörpers beansprucht und deshalb erfreut sich diese generationenübergreifende Ausdauersportart zunehmender Beliebtheit auch auf städtischen Gehwegen. Der zyklische Bewegungsablauf mit zwei Stöcken benötigt mehr Platz und gerade beim beliebten Gruppen-Gehen kann der auch auf Gehwegen eng werden.
Tipp 18: Fußgänger dürfen auf dem Gehweg nicht behindert werden.
Die Zunahme des Radfahrens auf Gehwegen ist in der Tat ein gesondertes Problem. Achten müssen Sie als Fußgängerin oder Fußgänger nach der Straßenverkehrs-Ordnung lediglich auf radfahrende Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (StVO §2, Absatz 5). Aber auch die Kinder müssen ihre Fahrweise anpassen oder absteigen, wenn Fußgänger behindert oder belästigt werden könnten (StVO §1, Absatz 2). Bringen Sie dies auch Ihren Kindern und Enkelkindern möglichst frühzeitig bei und sprechen Sie das Thema unbedingt immer wieder vor Ort direkt an (Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Medien, etc.). Der Radverkehr muss generell auf sichere Radfahrstreifen verlegt werden.
Tipp 19: Gemeinsame Geh- und Radwege müssen die Ausnahme bleiben.
Gemeinsame Geh-und Radwege (Zeichen 240) müssen Sie als Fußgängerin oder Fußgänger benutzen (StVO §41, 5.a)). Können Sie, obwohl die Radfahrerinnen und Radfahrer auf Sie Rücksicht nehmen müssen, einen solchen Weg kaum in Ruhe begehen, sollten Sie Ihr Ordnungsamt auf eine Überprüfung der Regelung drängen. Die Einrichtung gemeinsamer Geh- und Radwege soll nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Kriterien erfolgen. Möglicherweise sind diese nicht berücksichtigt worden oder durch zwischenzeitliche Veränderungen nicht mehr zutreffend.
Tipp 20: Fußgänger dürfen beide Straßenseiten benutzen.
Sind keine Gehwege vorhanden, können Sie in der Stadt an beiden Fahrbahnrändern gehen, und müssen keinesfalls die Straßenseite wechseln. Die Regelung, dass Fußgänger stets am linken Fahrbahnrand gehen müssen, gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Dennoch ist sie insbesondere bei Dunkelheit sinnvoll, weil Sie dann die auf Sie zufahrenden Fahrzeuge früher sehen können.
Tipp 21: Radwege sind keine Spazierwege.
Benutzen Sie keine Radwege, die auf der Höhe des Gehweges angelegt sind, in Längsrichtung der Straße zum Gehen und achten Sie darauf, dass keine Hundeleine über den Radweg hängt. Ist der Gehweg zu schmal, setzen Sie sich dafür ein, dass der Radverkehr auf einen sicheren Fahrstreifen verlagert wird (Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Medien, etc.).
Tipp 22: Auf Fußverkehrsflächen dürfen mitunter auch Fahrzeuge fahren.
In Fußgängerzonen ist Fahrzeugverkehr zulässig, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Aber auch dann darf nur Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) gefahren werden (StVO §41, Zeichen 242+243). Fußgänger dürfen nicht behindert, nötigenfalls muss gehalten werden. Die gleiche Regelung gilt in Verkehrsberuhigten Bereichen (mitunter auch als „Spielstraßen“ bezeichnet), nur ist hier Fahrzeugverkehr auch ohne Zusatzzeichen grundsätzlich erlaubt (StVO § 42, Zeichen 325+326).
Tipp 23: In Grünanlagen haben Fußgänger in der Regel Vorrang.
Auch auf Wegen, die mit „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind, dürfen sich Spaziergängerinnen und Spaziergänger unachtsam und unberechenbar bewegen. Radfahren in Grünanlagen sollte nur bei Einhaltung bestimmter Kriterien vorgesehen werden. Die können allerdings von Stadt zu Stadt unterschiedlich aussehen, denn in der Regel gilt auf diesen Wegen nicht die Straßenverkehrs-Ordnung StVO.
Tipp 24: Gehwegschäden sollten nicht hingenommen werden.
In vielen Städten werden bei Schäden der Beläge Schilder wie z.B. „Gehwegschäden“ aufgestellt. Dies ist in der Regel eine unakzeptable Vorgehensweise. Wenn eine Ordnungsbehörde eine Gefahr für die Gesundheit der Gehwegbenutzerinnen und -benutzer feststellt, muss sie auch Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer treffen, so ein Grundsatzurteil zu Gehwegschäden aus dem Jahr 2012. Machen Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass sie möglicherweise bei einem Unfall die Haftung für dadurch hervorgerufene Schäden trägt.
Tipp 25: Fußverkehrsflächen müssen barrierefrei sein.
Der Begriff barrierefrei bezieht alle Menschen ein, die eine eingeschränkte Mobilität aufweisen, also keineswegs nur Menschen im Rollstuhl, mit einem Rollator oder mit eingeschränkter Sehfähigkeit; sondern auch zum Beispiel mit einem Kinderwagen oder mit einem Gepäck-Rollwagen. Machen Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung auf Missstände aufmerksam, wie zum Beispiel auf behindernd aufgestellte Poller oder andere sogenannte Gehwegmöblierungen.
Tipp 26: Witterung, Wegebelag und -zustand beachten.
Herbst und Winter sind für Fußgängerinnen und Fußgänger besonders gefährliche Jahreszeiten. Glitschige Blätter oder unter den Blättern verborgenes Astwerk können zu Stürzen führen. Der erste dünne Eis-Film auf dem Belag kommt zumeist unerwartet. Nach einem Schneefall geht es sich schwer und auch darunter können sich Eisflächen befinden. Beachten Sie deshalb den aktuellen Wetterbericht und testen Sie gegebenenfalls den Straßenzustand und Ihre entsprechende Ausrüstung, bevor Sie losgehen.
Tipp 27: Unterlassene oder nicht ausreichend Schneebeseitigung nicht hinnehmen.
Eine herausragende Unfallursache bei Eigenunfällen im Straßenverkehr ist der unsachgemäße oder unzureichende Winterdienst auf Gehwegen, an Haltestellenzugängen und an Straßen-Querungsstellen. Hauseigentümer können sich nicht damit herausreden, dass sie eine Reinigungsfirma beauftragt haben, wenn diese nicht ordnungsgemäß arbeitet. Sie müssen die Gehwege in Längsrichtung und auch die Zugänge zu den Überwegen sichern. Die Kommune ist für die Freihaltung der Überwege zuständig, die öffentlichen Verkehrsunternehmen für die Haltestellenbereiche. Beschweren Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, erstatten Sie notfalls bei der Polizei Anzeige. Nehmen Sie selbst die Schaufel in die Hand und helfen Sie Ihrem Nachbarn, wenn diese körperliche Bewegung gut für Sie ist.
Tipp 28: Fußgänger haben an Haltestellen beim Ein- und Aussteigen Vorrang.
Wenn eine Straßenbahn in Mittellage dort keine gesonderten Haltestellenanlagen aufweist, müssen Kraftfahrzeuge und Fahrräder am Ende der Straßenbahn stehen bleiben, sobald diese hält. An Haltestellen dürfen Radlerinnen und Radler auf Gehweg-Radwegen, wenn Sie als Fahrgast ein- oder aussteigen wollen, höchstens mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, gegebenenfalls müssen sie anhalten (StVO §20, Absatz 2). Viele wissen das nicht oder meinen, sich über diese Regelung hinwegsetzen zu können. Sprechen Sie die Radfahrerinnen und Radfahrer an.
Tipp 29: Gehwegabsenkungen sind dringend notwendig.
Der Kompromiss, für Rollstuhlfahrer den Gehweg an Übergängen abzusenken, für Sehbehinderte aber eine fühlbare Kante zu erhalten, bedeutet in der Regel eine Absenkung bis auf 3 Zentimeter über dem Fahrbahn-Niveau oder 4 Zentimeter mit Abkantung. Diese nutzt allen Fußgängern mit Mobilitätseinschränkungen (Rollwagen, Kinderwagen, Rollstuhl, guter Rollator, etc.) und Sie sollten in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung gemeinsam mit den Verkehrsverbänden diese Gehwegabsenkungen grundsätzlich zumindest an allen Kreuzungen und Einmündungen und an Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen), an Ampeln (Furte an Lichtsignalanlagen) sowie an allen gebauten oder lediglich markierten Querungsanlagen einfordern.
Besondere Aufmerksamkeit beim Queren von Fahrbahnen.
Tipp 30: Fahrbahnen stets quer zur Fahrtrichtung überqueren.
Dafür gibt es eine der „strengsten“ Formulierungen aus der Straßenverkehrs-Ordnung, die leider in Deutschland häufig Verkehrsberuhigungsmaßnahmen verhindert: „Fußgänger haben die Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten“ (§ 25 (3)). „Zügig“ bedeutet für Sie allerdings: Ihren Kräften entsprechend und nach der Rechtsprechung weder „hastig“, noch „gemächlich“. Denn damit sind die Grundregeln nicht außer Kraft gesetzt, dass querende Fußgänger nicht „gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt“ (StVO § 1, Absatz 2) werden dürfen und „gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft […] eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer“ auszuschließen ist (StVO § 3, Absatz 2a).
Tipp 31: Nach Möglichkeit Querungsanlagen benutzen.
Auch hier hinkt die Straßenverkehrs-Ordnung den derzeitigen Bedürfnissen und Planungsansätzen hinterher mit der Formulierung, dass Fußgänger die Straße „wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen [Ampeln] innerhalb von Markierungen [Furt] oder auf Fußgängerüberwegen [Zebrastreifen]“ zu queren haben (StVO § 25, Absatz 3). Da zum Beispiel eine fußverkehrsgerechte Querungsanlage mit einer Gehwegvorstreckung über die am Rand stehenden Fahrzeuge hinaus und/oder einem ausreichend breiten Mittelstreifen sicherer sein kann als eine Querung an einer Ampel (Lichtsignalanlage), wird empfohlen, alle für den Fußverkehr eingerichteten Querungsanlagen auch zu nutzen.
Tipp 32: Querungsanlagen müssen frei gehalten werden.
Die Regelung, die Fahrbahn möglichst an Kreuzungen und Einmündungen zu queren, beinhaltet auch die Bestimmungen, dass Fahrzeuge an „engen und unübersichtlichen Straßenstellen“ und „auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 Meter davor“ nicht halten und an Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter „von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“ entfernt nicht parken dürfen (StVO §12). Da die Freihaltung des Überweges häufig nur durch bauliche Maßnahmen (Poller, Baken, Pflanzkübel, Gehwegvorstreckungen, etc.) durchzusetzen ist, sollten Sie sich zumindest bei regelmäßigen Problemen an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden und nötigenfalls Zeitungen auf die Zustände aufmerksam machen.
Tipp 33: Die Fahrbahn nie direkt neben einer Querungsanlage überschreiten.
Dies ist eine der gefährlichsten Stellen und es gibt mittlerweile mehrere Gerichtsurteile, bei denen Fußgängern die Mitschuld an einem Unfall zugesprochen wurde, wenn sie zum Beispiel bei ungünstigen Sicht- und Witterungsverhältnissen lediglich 15 Meter neben einem Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) über die Straße gingen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass eine Überquerung der Straße neben einer baulichen Querungsanlage ein Fehlverhalten ist.
Tipp 34: Nur bei guten Sichtverhältnissen auf freier Strecke queren.
Sehen und gesehen werden sind die wesentlichsten Merkmale für eine sichere Überschreitung von Fahrbahnen. Vermeiden Sie es deshalb, zwischen parkenden Fahrzeugen oder bei anderen Sichtbehinderungen auf die Fahrbahn zu treten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit ihrer Gehgeschwindigkeit innerhalb einer Lücke im Fahrzeugstrom die andere Straßenseite erreichen können. Zu bedenken ist dabei, dass man als Mensch die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, die auf einen zukommen, sehr schwer einschätzen kann. Diese Schwierigkeit ist bei Kindern noch ausgeprägter und nimmt mit zunehmendem Alter auch wieder zu.
Tipp 35: Sich aktiv für mehr Querungsanlagen einsetzen.
Bevor Sie sich über die Zustände Magengeschwüre herbei ärgern oder Ihr Leben und Ihre Gesundheit durch riskante Straßenquerungen gefährden, setzen Sie sich aktiv für eine Verbesserung der Infrastruktur ein. Wenn es für den Fußverkehr an geeigneten Querungsmöglichkeiten mangelt und Sie gezwungen sind, unzumutbare und häufig auch gefährliche Umwege gehen zu müssen, machen Sie Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung darauf aufmerksam und nötigenfalls auch die Öffentlichkeit. Wissenschaftlich belegt ist, dass die Häufigkeit von Querungsanlagen deutlich wichtiger ist als die Frage, ob eine Ampel, ein Zebrastreifen, eine Mittelinsel oder eine andere bauliche Maßnahme eingesetzt wird. Ideal wäre alle 100 Meter eine Querungsanlage, weil festgestellt wurde, dass Umwege von mehr als 50 Metern von Fußgängern kaum angenommen werden. Ein ehrgeiziges Programm auch für Ihre Kommune.
Tipp 36: Die gewünschte Benutzung eines Zebrastreifens deutlich machen.
An Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) müssen nach der Straßenverkehrs-Ordnung Fahrzeuge nur dann halten, wenn Sie als Fußgänger sowie Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen ihn „erkennbar benutzen wollen“ (StVO § 26, Absatz 1). An dieser Fragestellung haben sich viele Gerichte abgearbeitet: Ein Handzeichen ist empfehlenswert, aber rechtlich nicht vorgeschrieben. Es ist ausreichend, am Bordstein mit Blick in Fahrtrichtung zu warten. Bereits mit einem Fuß auf der Fahrbahn zu sein ist nicht mehr zu übersehen.
Tipp 37: An Ampeln ist bei GRÜN besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
Leider ist die Vorstellung, an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln (Lichtsignalanlagen) besonders sicher die Fahrbahn queren zu können, nicht korrekt. Wenn Sie GRÜN für den Fußverkehr sehen, haben die Links- und Rechtsabbieger aus der gleichen und der entgegengesetzten Richtung ebenfalls GRÜN. Diese sogenannten „bedingt verträglichen Verkehrsströme“ verursachen in Deutschland sehr viele Unfälle mit Personenschaden, insbesondere auch bei den Fußgängern. Nutzen Sie deshalb Ampelanlagen mit höchster Aufmerksamkeit und melden Sie Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, wenn es immer wieder zu Konflikten kommt.
Tipp 38: Als langsamer Mensch nicht in den letzten GRÜN-Sekunden losgehen.
Wenn Sie merken, dass Sie mit Ihrer Gehgeschwindigkeit Probleme mit der Freigabe des Querverkehrs haben, sollten Sie sich angewöhnen, lieber eine GRÜN-Zeit abzuwarten und beim nächsten GRÜN als eine/r der Ersten die Fahrbahn zu betreten.
Tipp 39: Nicht bei GRÜN auf der gegenüberliegenden Straßenseite losgehen.
Unfallträchtig sind Lichtsignalanlagen mit einer Mittelinsel, bei der Sie bei ROT am Straßenrand stehen und durch das Umschalten auf GRÜN auf der gegenüberliegenden Straßenseite nach der Mittelinsel, zum Gehen motiviert werden und dann zum Beispiel in den zugeschalteten Linksabbiegeverkehr hineinlaufen. Hier müssen Sie besonders vorsichtig sein und sich nicht durch andere Fußgänger irritieren lassen. Diese Schaltung ist gefährlich und Sie sollten Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung darauf aufmerksam machen.
Tipp 40: Die Fahrbahn muss von Fußgängern bei ROT geräumt werden.
Für Fußgänger gibt es in Deutschland (mit Ausnahme in Düsseldorf) kein GELB, so dass die Fußgänger, wenn sie bei GRÜN die Fahrbahn betreten, bei ROT bis zur anderen Straßenseite weitergehen müssen (StVO § 37, Absatz 2, Nr. 5.). Das führt mitunter zu Konflikten mit Autofahrerinnen und Autofahrern, die die Fußgängerinnen und Fußgänger bei ROT auf der Furt erleben und durch sie „hindurch“ abbiegen wollen. Sie verhalten sich weitergehend korrekt und sollten dies nötigenfalls mit Stimme, Gestik und Handzeichen deutlich machen.
Tipp 41: Trotz Grünpfeil haben Fußgänger bei GRÜN Vorrang.
Ein Kuriosum der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung, war die Einführung des Grünpfeils (Blechschild: Grüner Pfeil auf schwarzem Grund), welchen Sie als Fußgängerin oder Fußgänger kaum wahrnehmen werden. Hier wird dennoch dem Fahrzeugverkehr bei ROT die Überfahrt des für Sie mit GRÜN freigegebenen Überganges (Furt) erlaubt. Einen Konflikt darf es (eigentlich) dennoch nicht geben, da „eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen“ sein muss (StVO § 37, Absatz 2, Nr. 1.). Sollten Sie an einer derartigen Kreuzung dennoch belästigt, behindert oder gar gefährdet werden, melden Sie dies unbedingt Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, da diese verpflichtet ist, die Auswirkungen eines Grünpfeils zu beobachten und ihn nötigenfalls ihn wieder abzubauen.
Tipp 42: Fußgänger haben Vorrang gegenüber einbiegenden Kraftfahrzeugen.
Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen auch ohne Ampel (Lichtsignalanlage) oder Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) stets Vorrang gegenüber einbiegenden Fahrzeugen (siehe Skizze rechts), die aus der gleichen oder der entgegengesetzten Richtung kommen, wie Sie gehen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie dem Kraftfahrzeug entgegenkommen oder in die gleiche Richtung gehen. Es ist auch egal, ob Sie sich im Verlauf einer Vorfahrtsstraße bewegen oder diese queren wollen. Da es sich hierbei um eine der schwierigsten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung handelt, sei dies noch einmal anders ausgedrückt: Wollen Sie die Straße überqueren und ein Fahrzeug will direkt nach dem Einbiegen über Ihren Überquerungsweg fahren, dann muss das Kraftfahrzeug „besondere Rücksicht nehmen [und] wenn nötig, […] warten.“ (StVO § 9, Absatz 3).
Tipp 43: Fußgänger müssen Kraftfahrzeugen Vorrang gewähren, die nach dem Übergang abbiegen wollen.
Keinen Vorrang haben die Fußgänger dagegen, wenn sie die Fahrbahn queren wollen, auf welcher der Abbieger oder Geradeausfahrer herankommt (siehe Skizze rechts oben). Auch dies noch einmal anders ausgedrückt: Einem Fahrzeug, das erst nach dem Überfahren Ihres Überquerungsweges abbiegen möchte, müssen Sie Vorfahrt gewähren (nach StVO § 9, Absatz 3).
Tipp 44: An Kreisverkehren gilt die gleiche Vorrangregelung.
Auch in den Städten werden immer häufiger sogenannte kleine Kreisverkehre gebaut und diese sind noch nicht alle mit Zebrastreifen (Fußgängerüberwegen) ausgestattet. Hier gilt ebenfalls: Gegenüber Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr in die Straße mit Ihrem Überweg einbiegen wollen, haben Sie Vorrang. Gegenüber Fahrzeugen, die aus Ihrer Straße in den Kreisverkehr abbiegen möchten, müssen Sie die Vorfahrt gewähren. Vorsicht ist geboten: Dies ist eine für Fahrzeugführer schwer verständliche Regelung und deshalb wird Ihnen möglicherweise beim Einbiegen die Vorfahrt gewährt und beim Ausbiegen genommen. Beobachten Sie das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer deshalb sehr genau und geben Sie gegebenenfalls ein Handzeichen.
Tipp 45: Den Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen wahrnehmen.
Häufig sind Sie als Fußgängerin oder Fußgänger durch parkende Fahrzeuge, Pflanzen, Schilder, Versorgungskästen, etc. abgedeckt und von abbiegenden Verkehrsteilnehmern nicht gut zu sehen. Sie sollten durch Ihre selbstbewusste Gangart und gegebenenfalls ein Handzeichen die Wahrnehmung ihres Vorgangsrechtes anzeigen und gleichzeitig innerlich „haltebereit“ sein. Darüber hinaus aber sollten Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Mitteilung machen, wenn in Kreuzungsbereichen die Sicht zwischen den Verkehrsteilnehmern verstellt ist.
Tipp 46: Straßenbahngleise erfordern sehr viel Aufmerksamkeit.
Unfälle zwischen Fußgängern und Straßenbahnen verlaufen sehr häufig tödlich. Achten Sie beim Queren von Straßenbahngleisen unbedingt darauf, dass aus beiden Richtungen keine anfahrenden Straßenbahnen zu sehen sind und schlagen Sie nötigenfalls Ihrer Straßenverkehrsbehörde zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vor (zum Beispiel ein Achtung-Zeichen auf die Straße gemalt).
Tipp 47: Bei Blendung notfalls stehen bleiben.
Die Blendung bei Dunkelheit durch Kraftfahrzeuge ist nicht nur ein Problem zunehmender Blendungsempfindlichkeit älterer Menschen, sondern ein leider zunehmendes Sicherheitsrisiko für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. Halten Sie demonstrativ Ihre Hand vor ihre Augen, die Kraftfahrerin oder der Kraftfahrer sieht Sie im Lichtpegel sehr deutlich und kann bei gutem Willen Ihre Gestik deuten und abblenden. Leider hat es der Gesetzgeber zugelassen, dass Kraftfahrzeuge mittlerweile lichttechnisch häufig überdimensioniert ausgestattet sind und Sie bereits durch deren Lichteinstellung für den Nahbereich geblendet werden.
Die eigene Verkehrstüchtigkeit erhalten.
Tipp 48: Sich in selbstgewählten Zeitabständen sachkundig machen.
Da sich Verkehrsregeln für das möglichst konfliktfreie Miteinander auch mal ändern können, empfiehlt es sich auch als Fußgängerin oder Fußgänger, Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Das können Sie über diese Website oder über örtliche Angebote.
Tipp 49: Möglichst häufig gemeinsam Zu Fuß unterwegs sein.
In den Kommunen werden häufig Begleitdienste angeboten oder es wird die Bildung von Gehgemeinschaften unterstützt. Nehmen Sie derartige Angebote an oder suchen Sie sich selbst Partnerinnen oder Partner für gemeinsame Besorgungen, Einkäufe, Arztbesuche oder für die Wahrnehmung kultureller Angebote in der Stadt und möglicherweise damit verbundene abendliche Heimwege.
Tipp 50: Mit Kindern gehen.
Gehen Sie öfter mal zusammen mit jüngeren Generationen (zum Beispiel mit Ihren Enkeln) zu Fuß zur Schule oder zum Kindergarten. Sie machen sich damit Ihre eigenen Verhaltensweisen als Fußgängerin oder Fußgänger bewusst.
Tipp 51: Wandernd beweglich bleiben.
Spazierengehen und Wandern sind nachgewiesenermaßen die gesündesten Fortbewegungsarten in jedem Alter (Informationen unter www.wanderverband.de > Prävention). Immer mehr Städte sind darauf bedacht, ihren Bürgern und Gästen grüne Wegeverbindungen anzubieten (zum Beispiel: www.gruene-hauptwege-berlin.de). Wenn sie es nicht tun, sollten Sie es Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung vorschlagen. Darüber hinaus gibt es in allen Städten Wanderangebote in der Umgebung, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind (zum Beispiel: www.abgefahren-losgewandert.de).
Tipp 52: Das Sichtfeld durch Beweglichkeit erhöhen.
Selbst sehen können ist so wichtig wie das Gesehenwerden. Ihr Blickfeld wird wieder enger und viele Menschen haben eine eingeschränkte Beweglichkeit der Wirbelsäule. Diese Entwicklung ist menschlich vorgegeben. Sie können aber trainieren, ihren Hals oder Oberkörper so zu bewegen, dass Sie die im Straßenverkehr notwendigen Sichtkontakte besser wahrnehmen können. Gymnastik, die diese Beweglichkeit unterstützt, ist empfehlenswert und gehört auch allerorts zu den Angeboten im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit, der Gesundheits-Vorsorge oder -Nachbehandlung.
Tipp 53: Die Ohren offen halten.
Sie nehmen als Fußgängerin oder Fußgänger einen erheblichen Teil des Verkehrsgeschehens akustisch wahr und reagieren auf diese Signale. Lassen Sie sich von einem Arzt beraten, wenn Sie Beeinträchtigungen Ihres Gehörs feststellen.
Tipp 54: Die Sturzgefahr durch regelmäßiges Gehen vermindern.
Das Risiko eines Sturzes nimmt mit zunehmendem Alter wieder zu und wird zusätzlich verstärkt, wenn man aus Vorsicht immer weniger zu Fuß zu geht. Um muskuläre Schwächen und das fehlende Zusammenspiel von Muskeln und Nervensystem auszugleichen, sollten Sie sich zur Stärkung der Beweglichkeit, Knochenstabilität, Reaktionsfähigkeit und des Gleichgewichtes etwa 10.000 Schritte (ca. 6-7 Kilometer) täglich vornehmen und dafür genügend Zeit einplanen.
Tipp 55: Der persönliche Verkehrssicherheitsbeitrag: Fit bleiben!
Sich körperlich und geistig fit zu halten, ist ein ganz wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Verkehrs- und auch der sozialen Sicherheit, sowie ein Schutz gegen Eigenunfälle. Bewegung als eine Lebensaufgabe ist dazu der passende Schlüssel.
Geh-Hilfen annehmen.
Tipp 56: Eigene Beeinträchtigungen beachten.
Zu-Fuß-Gehen ist dicht gefolgt vom Radfahren, aber mit weitem Abstand zu den anderen, die gesündeste Fortbewegungsart. Dennoch können die normale menschliche Entwicklung oder bestimmte Krankheiten und Medikamente dazu führen, dass die Wahrnehmung und/oder die Beweglichkeit mehr oder weniger eingeschränkt sind. Es könnte sein, dass sich das Gehen ohne Hilfe kurzfristig oder auch über einen längeren Zeitraum nicht empfiehlt. Wenn Sie (sich selbst) unsicher sind, weil Sie Gleichgewichtsprobleme bemerken oder beim Gehen sehr stark hin und her wanken, sollten Sie mit Ihrem Hausarzt darüber reden, ob Sie eine Gehhilfe oder eine Geh-Begleitung benötigen.
Tipp 57: Hilfe von Freunden und Nachbarn annehmen.
Wenn Sie mit allen anderen Verkehrsarten sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, bleibt Ihnen das Zu-Fuß-Gehen oder die Mobilität in einem Rollstuhl hoffentlich erhalten. Nehmen Sie die Angebote von Freunden, Familienmitgliedern, Nachbarn oder auch örtlichen Sozialeinrichtungen an, wenn diese Ihnen Begleitung anbieten.
Tipp 58: Wenn es notwendig ist, Gehhilfen benutzen.
Der Markt bietet verschiedene Hilfen, wenn das Gehen mühsamer wird. An erster Stelle dürfte noch immer der einfache Gehstock stehen. Aber die Städte zeigen es: Die Benutzung von Rollatoren hat in den letzten Jahren einen Aufschwung erlebt. Leider sind nicht alle Modelle für die Benutzung im Außenbereich geeignet. Selbst zur Überwindung von auf 3 Zentimeter Höhe abgesenkten Bordsteinen müssen Sie bei einigen Modellen eine Ankipphilfe haben, die allerdings auch nachrüstbar ist. Sie sollten sich über die verschiedenen Gehhilfen sachkundig machen. Möglicherweise können Sie sich auch mit einem Dreirad oder einem Pedelec / E-Bike besser fortbewegen.
Ganz sicher gibt es Aspekte, die in dieser Zusammenstellung fehlen. Wenn Sie weitere Hinweise geben möchten oder mit Formulierungen nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
In der Rubrik Sicherheit wird das Verkehrsunfall-Risiko für Senioren beschrieben. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist in einem hohen Maße von der örtlichen Infrastruktur der Verkehrsflächen und Aufenthaltsräume abhängig. Sie kann durch die Verkehrsmittelwahl und das Verkehrsverhalten beeinflusst werden und ist zudem abhängig von der Wahrnehmungsfähigkeit und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer.
Unter dem Begriff Botschaften finden Sie Hinweise für Multiplikatoren in der Verkehrssicherheitsarbeit und im Literatur-Register eine Zusammenstellung ausgesuchter Veröffentlichungen zum Themenkomplex.
Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V.
Exerzierstraße 20
13357 Berlin-Wedding
Tel. 030 / 492 74 73 (ca. 10-16 Uhr, ansonsten Anrufbeantworter)
Fax 030 / 492 79 72
www.fuss-ev.de
zelle 1 | zelle2 |
zelle 3 | zelle 4 |
Tabelle
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? |
Welche Regelwerke kommen zur Anwendung? |
Wie ist die Zuständigkeit für die ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle geregelt? |
Welche Vorgaben und Kriterien gibt es für die Einrichtung von Baustellen? | Was muss getan werden, um die Situation von Fußgängern neben Baustellen zu verbessern? (Vorschläge von FUSS e.V.) |
Im Folgenden wird versucht, diese und einige weitere Fragestellungen aus der Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger zu beantworten:
und Kriterien gibt es für die Einrichtung von Baustellen?
Hier finden Sie die vollständige Inhalts-Übersicht. Bei Interesse können Sie sich den Text auch als Broschüre herunterladen und ausdrucken.