Eine junge Frau hilft einer älteren Dame aus der Straßenbahn

Die folgenden Hinweise wurden beispielhaft für die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg und damit für den Einzugsbereich des größten Verkehrsverbundes in Deutschland zusammengestellt. Sie sind nicht direkt übertragbar auf andere Verkehrsverbünde oder städtische Verkehrsbetriebe, aber häufig finden Sie dort sehr ähnliche Bedingungen.

Es folgen Hinweise und Hilfestellungen zu folgenden Themen:

Möglichkeiten der Routen-Auswahl

https://www.berlin.de/tourismus

Zu den Einstellungen:

Fährt man beispielsweise am liebsten mit der S-Bahn oder ungern mit dem Bus, so kann man sich bei der Verkehrsmittelwahl nur diese Verbindungen angeben lassen. Bei der Option lässt sich einerseits die Strecke anpassen, anderseits die Aufenthaltsdauer am Bahnhof. Möchten Sie am gewünschten Bahnhof noch etwas erledigen (Kiosk, Bäcker, Bank, etc.) oder treffen Sie sich dort mit jemandem um gemeinsam weiter zu fahren, dann geben Sie den Bahnhofsnamen des Zwischenhalts an und die gewünschte Verweildauer. Wenn Sie mit Gepäck oder als Gruppe unterwegs sind und zur Sicherheit mehr Umsteigezeit einplanen wollen, können Sie die Umsteigezeit dementsprechend anpassen (beim VBB: normal, mind. 5min, 10min, 20min). Hat man die Möglichkeit oder den Wunsch mit dem Fahrrad oder dem Auto die Öffentlichen zu erreichen, kann man bei der Option angeben, ob man dies nur auf dem Hin- und/ oder Rückweg machen möchte und wie weit der Bahnhof entfernt sein darf. Die Grundeinstellung dieser Option ist das Zu-Fuß-Gehen, wobei ergänzend dazu Einfluss auf die Laufgeschwindigkeit genommen werden kann.[1]

Informationen zur Barrierefreiheit

Nähere Informationen zur Barrierefreiheit:

  • Die Fahrplanauskunft der Berliner Verkehrsbetriebe BVG für barrierefreies Reisen
  • Bei der VBB-Fahrplanauskunft kann man umfassende Einstellungen zur Barrierefreiheit, wie dem Zugang zu Bahnhöfen oder Fahrzeugen vornehmen. Hierbei lassen sich zusätzlich Bahnhöfe als potentiellen Umsteigeort ausschließen

Auch ohne Internetzugang kann der Fahrgast im Netzplan für S- und U- Bahn der BVG/DB mithilfe der Symbolik Informationen für den barrierefreien Zugang zum Bahnhof per Fahrstuhl oder Rampe entnehmen.

Wer Fahrstühle oder Rolltreppen nutzen möchte oder muss, sollte sich im Vorfeld informieren, denn auch diese können außer Betrieb sein. Für Störungsmeldungen in Berlin und Brandenburg:

Hinweise zu Änderungen im Betriebsablauf

Aktuelle Betriebsstörungen für Desktop-PCs/Laptops des/r

Wer ein internetfähiges Handy nutzt, hat auch während der Fahrt Zugriff auf diese aktuellen Informationen und kann entsprechend reagieren, wenn beispielsweise der Zugverkehr unterbrochen ist. In einer fremden Gegend kann dieses Hilfsmittel sehr von Nutzen sein:

Informationen zu den Tarifen

Für Menschen ab dem 65. Lebensalter das VBB-Abo 65 plus, im Volksmund auch „Runzelkarte“ genannt:

Sie können ansonsten auch das neu eingeführte Deutschlandticket nutzen (Fernverkehr und einzelne Fahrtverbindungen ausgenommen).

Bahncard-Besitzer erhalten im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Ermäßigungen. Die Fahrten für Personen mit Schwerbehindertenausweis sind im Nahverkehr des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg und der Deutschen Bahn unentgeltlich.[2]
Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson wird mit diesem Ausweis nachgewiesen. Die Fahrräder die man zusammenklappen kann, dürfen verstaut in Fahrradtaschen oder -säcken unentgeltlich mitgenommen werden.[3]

Begleitservice und Mobilitätstrainings

Diese in Berlin gebührenfreie Dienstleistung wird nicht nur für mobilitätseingeschränkte Personen angeboten, sondern generell für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich Hilfestellungen bei der Bus- oder Bahnfahrt wünschen. Das geschulte Personal holt Sie von Zuhause ab, kümmert sich um die Routenplanung, hilft Ihnen bei der Orientierung und bringt Sie selbstverständlich auch wieder nach Hause zurück.[4]

Die BVG bietet darüber hinaus Mobilitätstrainings an.

Barrierefreie Niederflur-Straßenbahnen

„Ein Großteil der Straßenbahnen (Tram) ist [stufenlos und] mit Rollstühlen befahrbar. Für den Straßenbahnfahrer gut sichtbar, in Fahrtrichtung vorn hingestellt, kann dieser - je nach Ausstattung des Fahrzeuges - einen Hublift herunterfahren, der einen Rollstuhlfahrer in die Tram hebt.“[5]

Hier finden Sie eine Übersicht.

 


Quellenangaben und Anmerkungen

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