Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (heute: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz)
Die "Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg" beschreibt die Grundlagen für die öffentliche Förderung von Seniorenangeboten durch die Stadt Hamburg. Die Förderrichtlinie legt fest, wer als Zuwendungsempfänger einer Förderung in Frage kommt. Sie bestimmt die Förderungsvoraussetzungen sowie Art, Umfang und Höhe der Förderung. Weiter sieht die Richtlinie eine Erfolgskontrolle nach einem Jahr Förderung vor. Die Förderrichtlinie ist im Juni 2010 in Kraft getreten und ist bis Dezember 2014 gültig.
In der Förderrichtlinie ist auch die Gewährung finanzieller Zuschüsse für Begleitdienste, die eine wichtige Hilfe für mobilitätseingeschränkte Senioren darstellen, geregelt.
Altersgruppen:
Senioren
Verkehrsteilnehmer:
Fußgänger, Radfahrer, Motorisierte Zweiradfahrer, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, Kraftfahrer
Kosten:
kostenfrei
Links Websites:
Angebot des Diakonie-Hilfswerks Hamburg:
SeniorPartner Diakonie – Begleitdienste in 5 Hamburger Stadtteilen
Angebot der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Abteilung Gesundheit:
Broschüre „Sicher gehen – weiter sehen: Bausteine für Ihre Mobilität“
Angebot des Hamburger Sportbundes (HSB) und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz:
Plakate, Broschüre und Leporello "Bewegung lohnt sich"
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstraße 80
20539 Hamburg
Tel. 040 42837-0
Fax: 040 4273-10086
www.hamburg.de/bgv/