Die Entscheidungsgrundlagen sind leider nicht eindeutig und vielleicht für Sie auch nicht überzeugend. Wenn Sie sich aber dafür entschieden haben, einen Helm tragen zu wollen, dann beachten Sie bitte die Einkaufshinweise.
Entscheidungsgrundlagen
Das Tragen eines Fahrradhelmes ist keineswegs nur Mode oder Geschmackssache. Der Helm hat in der Verkehrssicherheits-Diskussion eine große Bedeutung. Leider wird er trotz der noch immer nicht ausreichenden Untersuchungen in einem überhöhten Maße als „Lebensretter“ dargestellt.
Eine positive Wirkung zur Minderung von Verletzungen an den von ihm abgedeckten Kopfpartien ist nachgewiesen worden [1], es gibt allerdings auch Studien, die keine wesentliche Schutzwirkung von Helmen ergaben. [2] Ein großer Teil der Radlerinnen und Radler erleidet bei einem Unfall keine Kopfverletzungen. [3] Es wird in der wissenschaftlichen Literatur darauf hingewiesen, dass sich Gehirnschädigungen [4] und Kieferverletzungen [5] durch das Helmtragen erhöhen könnten. Verkehrssicherheitsexperten und auch Mediziner sind sich also bisher nicht darüber einig, in welchem Maße ein Fahrradhelm beim „Überfahrenwerden“ durch ein Kraftfahrzeug schützt. Wesentlich ist die Geschwindigkeitsdifferenz: Bei einem Unfall mit einem Personenkraftwagen mit einer Aufprallgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h kann in der Regel auch der beste Helm wenig schützen. Das gilt natürlich erst recht bei Unfällen mit Lastkraftwagen selbst bei niedrigeren Geschwindigkeiten. In solchen Fällen wirken die anderen Verletzungen am Körper bereits tödlich, so dass die eventuelle Kopfverletzung nicht mehr entscheidend ist. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass bei so genannten Alleinunfällen der Helm einen Schutz darstellen kann.
Darüber hinaus trifft wie bei allen anderen Verkehrsarten auch auf den Radverkehr zu, dass die Wirkung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen am Fahrgerät (Rad, Auto, etc.) oder am Körper (Schutz, Kleidung, Selbstbeleuchtung, etc.) sehr häufig durch Verhaltensanpassungen (schnellere Fahrt, unbedachtere risikoreichere Fahrweise, etc.) wieder ausgeglichen wird oder gar zu einem erhöhten Unfallaufkommen führt. Es ist hinsichtlich der „Risikokompensation“ wahrscheinlich, dass Radfahrer mit Helm durch eine schnellere Fahrweise auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden (z.B. auf gemeinsamen Geh- und Radwegen die Fußgänger). Das Tragen eines Helms kann sogar das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer beeinflussen: Laut einer Untersuchung werden Radfahrende mit Helm dichter von Kraftfahrzeugen überholt als Radler ohne Helm. [6]
Im Gesamtrahmen der Verkehrssicherheitsarbeit sollten deshalb Selbstschutzmaßnahmen durch die möglichen Unfallopfer keinen zu hohen Stellenwert einnehmen. Eindeutig lösungsorientierter sind dagegen Maßnahmen, die darauf abzielen, Konflikte zwischen und Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermindern, z.B. die Reduzierung der Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen dem Rad- und dem Kraftfahrzeugverkehr, bauliche Maßnahmen zur Schaffung eines sicheren Radverkehrsanlagennetzes, die Verkehrsüberwachung, Einwirken auf das Verhalten und die Verkehrsmittelwahl, der Erhalt der Beweglichkeit und Gesundheit.
Eine Helmpflicht würde sehr wahrscheinlich zu einer Abnahme der Fahrradnutzung führen. Die Auswirkungen der damit verbundenen geringeren Bewegung könnten eine mögliche Verringerung der Verletzungen durch das Helmtragen wieder ausgleichen. Wenn die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenverkehr abnimmt, würde das Unfallrisiko wieder für diese Verkehrsteilnehmer ansteigen.
Da die wissenschaftliche Analyse als noch nicht ausreichend und die gesellschaftliche Diskussion zum Fahrradhelm als noch nicht abgeschlossen angesehen werden, sprechen sich der ADFC und auch andere Verkehrsverbände gegen eine Helmpflicht aus. Sie sind der Auffassung, dass diese Entscheidung weiterhin den einzelnen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern überlassen werden sollte.
- Kritische Anmerkungen finden Sie auf der Web-Seite des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC Fahrradhelme - Die Position des ADFC;
- eine Aufforderung zum Helmtragen dagegen unter www.ich-trag-helm.de , einer Aktion des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, umgesetzt von der Deutschen Verkehrswacht e.V.
Einkaufshinweise
Gute Helme sind durch das europäische Prüfsiegel DIN EN 1078 (CE) ausgezeichnet, das am Helm befestigt ist. Sogenannte In-Mold-Helme (verschweißt statt nur verklebt) sind leichter und langlebiger. Achten Sie darüber hinaus darauf, dass
- er ohne zu drücken und ohne zu wackeln passt und Stirn, Schläfen und Hinterkopf abgedeckt sind,
- die Befestigungs-Riemen weder Ohren noch Halsschlagader quetschen sowie breit (etwa 1,5 Zentimeter) und weich sind, damit sie nicht in die Haut schneiden,
- das Gewicht möglichst nicht 300 Gramm überschreitet und
- er Luftschlitze hat, damit die Luft insbesondere im Sommer zirkulieren kann.
Darüber hinaus werden Reflektoren und integrierte Rück- und/oder Blinklichter empfohlen, und für die kühlere Jahreszeit spezielle Unterziehmützen. Insbesondere für Überlandfahrten wird mitunter auch ein zusätzliches Insektennetz benutzt. Helme sollten grundsätzlich nicht länger als sechs Jahre getragen werden und auch nach einem Sturz, bei denen sie gebraucht wurden, ausgetauscht werden. [7]
Eine gute Beratung im Fachhandel ist durch diese Tipps aber nicht gänzlich zu ersetzen, denn nur dort erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den einzelnen Modellen und können diese dann auch anprobieren.
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